Feuerwerk
Private Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres nur mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz abgebrannt werden.
weiterlesen
2 Treffer für Ihren Suchbegriff: Pyrotechnik
Private Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember eines Jahres nur mit einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz abgebrannt werden.
weiterlesen
Der Bereich Kultur ist verantwortlich für die Förderung kultureller Projekte und Veranstaltungen, die Koordination von Großveranstaltungen und die Würdigungen des Ehrenamtes in der Hansestadt Stralsund.
weiterlesen