Entgegennahme Kirchenaustritte
Erklärungen über Kirchenaustritte nimmt der Standesbeamte Ihres Hauptwohnsitzes entgegen.
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Erklärungen über Kirchenaustritte nimmt der Standesbeamte Ihres Hauptwohnsitzes entgegen.
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Das Standesamt ist zuständig für die Beurkundung von Geburten und Sterbefällen, Eheschließungen, Entgegennahme von Kirchenaustritten, Namensänderungen sowie Personenstandsurkunden.
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