Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum
Gemäß § 29 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis.
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Gemäß § 29 StVO bedürfen Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, der Erlaubnis.
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Der Bereich Kultur ist verantwortlich für die Förderung kultureller Projekte und Veranstaltungen, die Koordination von Großveranstaltungen und die Würdigungen des Ehrenamtes in der Hansestadt Stralsund.
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Die Abteilung für Gewerbeangelegenheiten beschäftigt sich mit sämtlichen Belangen des in Stralsund ansässigen Gewerbes.
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Als Sachgebiet der Abteilung Straßen und Verkehrslenkung befassen sich die Mitarbeiter/innen der Allgemeinen Verwaltung mit den Leistungen Sondernutzung, Anliegerbeiträge, Koordination der Straßenreinigung und dem Vertragswesen.
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