Meldung vom 12.02.2024

Grabstellenaufruf Frühjahr 2024

Bekanntmachung des Zentralfriedhofes der Hansestadt Stralsund

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1.    Einebnung von „Reihengrabstätten“ im Frühjahr 2024
Gemäß § 14 der Zentralfriedhofssatzung werden mit dem Ablauf der gesetzlichen Ruhefrist die Reihengrabstätten in den nachstehenden Reihen eingeebnet: 

Kinder-Reihengräber:                        

D4k, 1. Reihe, Plätz 4 bis 5

Reihengräber (Sargbestattungen):  

T6, 8. Reihe, Plätze 4 bis 7                                                       

Reihengräber (Urnenbestattung):      

H3a, 1. Reihe, Platz 7                                                

H3b, 1. Reihe, Plätze 1 bis 8

H3b, 2. Reihe, Plätze 1 bis 8

H3b, 3. Reihe, Plätze 1 bis 5                                                     

Wichtiger Hinweis: 
Als „Reihengrabstätten“ werden Gräber bezeichnet, die für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben wurden. Für den Begriff „Reihengrab“ ist nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum. Die Kosten für das Abräumen von Reihengräbern wurden bereits beim Erwerb entrichtet.
 

2.    Nutzungsrechte an „Wahlgrabstätten“ (Familiengräber)
Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten (§ 13 Zentralfriedhofssatzung) unterscheiden sich von den zuvor genannten Reihengrabstätten durch Wahlmöglichkeiten hinsichtlich Grablage, Nutzungsdauer und Nachbelegung. An Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten erlischt das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf und kann verlängert werden. Wird eine Verlängerung der Grabstätte nicht gewünscht, sind Wahlgrabstätten gemäß § 15 Absatz 3 Zentralfriedhofssatzung rechtzeitig zum Nutzungsrechtsablauf bei der Friedhofsverwaltung abzumelden.  

3.    Informationen der Friedhofsverwaltung
Die Einebnung von Grabstätten auf dem Zentralfriedhof erfolgt durch Friedhofspersonal zweimal im Jahr, jeweils witterungsbedingt im Frühjahr (März/April) sowie im September. Aufträge zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten für das Frühjahr 2024 werden bis zum 01.03.2024 erbeten. Voraussetzung für eine Grabrückgabe ist der Ablauf der gesetzlichen Ruhefristen aller Verstorbenen des betroffenen Grabes. Abmeldung und Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten sind in der Zentralfriedhofs-/Gebühren-satzung geregelt. Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung auch telefonisch.  

Amt für stadtwirtschaftliche Dienste
Abteilung Städtischer Zentralfriedhof
Heinrich-Heine-Ring 77
18435 Stralsund               

Tel.: 03831 / 390279
Email: friedhofsverwaltung@stralsund.de