Meldung vom 11.09.2020

Nächstes Etappenziel im Grundstücksstreit auf Hiddensee erreicht

Am 09. September 2020 haben die Hansestadt Stralsund und die Gemeinde Hiddensee gemeinsam die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH mit einem Vertrag beauftragt, die Verkäufe von Grundstücken in Neuendorf vorzubereiten.

Die Landgesellschaft soll mit den Hauseigentümern von Neuendorf die Lage, den Zuschnitt und die Größe der Erwerbsflächen in Neuendorf verhandeln, vermessen und damit den Abschluss des jeweiligen Kaufvertrages vorbereiten. Jeder einzelne Kaufvertrag muss dann der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund sowie der Gemeindevertretung Hiddensee zur Abstimmung vorgelegt werden.
Die betreffenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Hansestadt Stralsund und der Gemeinde Hiddensee, genutzt werden sie seit Generationen von den Neuendorfern.
Ziel ist es, durch den Verkauf der Flächen vernünftige Grundstücke zu bilden.

Darüber hinaus regelt der Vertrag zwischen Stralsund/Hiddensee und der Landgesellschaft die wesentlichen Eckdaten des Flächenverkaufs. Damit soll der seit Jahren schwelende Grundstücksstreit beendet werden.
Zustimmen muss diesem Vertrag nun die Stralsunder Bürgerschaft.

Dazu Oberbürgermeister Alexander Badrow: "Wir sind dann glücklich, wenn der seit über zehn Jahren bestehende Rechtsstreit endlich beendet sein wird. Dazu ist noch ein ganzes Stück Weg zu leisten.
Das Ministerium hat einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der für alle Beteiligten sehr fair ist. Deshalb werbe ich dafür, diesen Kompromissvorschlag durch alle Beteiligten so umzusetzen.“
Zielsetzung soll die erste Jahreshälfte 2021 sein.

HINTERGRUND
Der Hintergrund des Streits liegt in einem gut 150 Jahre zurückliegenden Ereignis begründet. Im Jahr 1872 wurde Neuendorf von einer schweren Sturmflut getroffen, bei der zahlreiche Häuser zerstört wurden. Auf dem klösterlichen Grundstückseigentum durften neue Häuser errichtet werden, das Eigentum blieb dabei allerdings auf die Gebäudegrundfläche begrenzt.
Bis 1945 stand das klösterliche Grundstückseigentum unter städtischer Güter- und Klosterverwaltung.
Danach folgten 1946 die entschädigungslose Enteignung und die Auflösung der städtischen Klöster und Stiftungen.
In der DDR bestand keine Verkehrsfähigkeit der Grundstücke. Diese war auch nach der Wende eingeschränkt bis zur Vermögenszuordnung im Jahre 2002.
Anfang der 90er Jahre wurden als Interimslösung Pachtverträge mit der Gemeinde geschlossen und ein Pachtzins von 0,50 DM/m² (= 0,26 Euro/m²) vereinbart.
Seither ist die Hansestadt Stralsund bemüht, einen angemessenen Pachtzins von den Grundstücksnutzern zu erwirken. Eine gütliche Einigung konnte bislang nicht erreicht werden, so dass schließlich eine Vielzahl von Gerichtsverfahren in Gang gesetzt werden mussten.
Im Jahr 2018 stellte das Landgericht Stralsund rechtskräftig fest, dass der mit der „Interimslösung“ Anfang der 90er Jahre vereinbarte Pachtzins für die Jahre seit Klageerhebung bis 2014 wegen einer offensichtlichen Äquivalenzstörung auf mindestens 3,20 Euro/m² (= 80 Euro/m² x 4 Prozent) anzuheben ist.