Mitwirkungsmöglichkeiten

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Eltern & Schüler wirken mit!

Die Schule bietet nicht nur Schülerinnen und Schülern sondern auch Eltern große Mitwirkungs-und Gestaltungsmöglichkeiten.

Das im Schulgesetz MV verankerte Recht auf Mitbestimmung können die von ihrer Schule gewählten Schüler- und Elternvertreter auf vielfältige Weise einsetzen.

Hier finden Sie alle Informationen zu den Aufgaben, Pflichten und Rechten für eine aktive Mitgestaltung an der Schule.

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Unsere Kreis- und Stadtelternräte

In den Kreis- und Stadtelternräten werden Fragen, die für die Schulen im Einzugsgebiet von besonderer Bedeutung sind beraten. Laut SchulG §89 (3) müssen die Räte alle im Gebiet vorhandenen Schularten angemessen berücksichtigen.

Die Kreis- und Stadtelternräte beraten sich auch mit den zuständigen Stellen der Schulverwaltung und den zuständigen staatlichen Schulämtern zu schulspezifischen Belangen.

In Mecklenburg Vorpommern haben wir insgesamt 6 Kreiselternräte und 2 Stadtelternräte.

weitere Informationen

Mitwirkung der Eltern

Aufgaben Aufgaben

Die Erziehungsberechtigten wirken bei der Gestaltung und Organisation der schulischen Bildung und Erziehung ihrer Kinder auf schulischer und überschulischer Ebene mit durch:

  • das Vertrauen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten zu festigen und zu vertiefen,
  • die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der schulischen Erziehung zu wahren und ihre Verantwortungsbereitschaft zu fördern,
  • den Erziehungsberechtigten Gelegenheit zur Beratung und Information zu geben,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten zur Gestaltung der Schule zu beraten und den zuständigen Stellen in Schule und Schulverwaltung zu unterbreiten.
Formen der Mitwirkung Formen der Mitwirkung

Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler

Aufgaben Aufgaben

Zu den Aufgaben der Schülermitwirkung gehören insbesondere:

  • die Wahrnehmung der Interessen der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit (Informations-, Anhörungs- und Vorschlagsrecht) in der Schule, gegenüber den Schulbehörden und der Öffentlichkeit,
  • die Förderung der fachlichen und gemeinschaftsbezogenen Interessen der Schülerinnen und Schüler,
  • die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen,
  • die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.
Formen der Mitwirkung Formen der Mitwirkung

Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Gestaltung und Organisation der schulischen Bildung und Erziehung auf schulischer und überschulischer Ebene mit durch:

Klassen- oder Jahrgangsstufensprecherin oder -sprecher, Schülerversammlung

Schülerrat, Schülersprecher und Schülervollversammlung

Stadtschülerrat

Schülergruppen

Recht auf freie Meinungsäußerung, Schülerzeitung