Ferien in M-V

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Die Dauer und die Lage der Sommerferien im allgemein bildenden Bereich ist durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vorgegeben.

Neben den Herbst-, Winter- und Sommerferien sowie den freien Zeiten rund um Weihnachten, Ostern und Pfingsten gibt es pro Schuljahr drei bewegliche Ferientage. Wann die Sommerferien stattfinden, beschließt die bundesweite Kultusministerkonferenz für alle Bundesländer weit im Voraus.

Die anderen Ferientermine bestimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern. Eine Ausnahme bilden die beweglichen Ferientage: Über ihre Verteilung entscheiden der Schulleiter und die Schulkonferenz einer Schule selbstständig.

Ferientermine