Halterauskunft
Für Fahrzeuge, die bei der Zulassungsbehörde der Hansestadt Stralsund registriert sind, können Sie eine Auskunft beantragen. Die Erteilung der Halterauskunft setzt einen Anspruch gemäß § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) voraus. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt.
Der Antragsteller hat den Auskunftsgrund darzulegen, dazu gehören:
- Schadensersatzansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls
- Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Umsetzung eines Fahrzeugs
- Versperren einer privaten Ausfahrt
- unberechtigte Nutzung eines privaten Parkplatzes
- Blockieren eines abgestellten Fahrzeugs
- Schadensersatzansprüche aufgrund einer durch ein Fahrzeug verursachten Beschädigung/Verschmutzung von Kleidung oder anderer persönlicher Gegenstände
- Tanken ohne zu bezahlen
Die Halterauskunft wird Ihnen per Post zugesandt.
Gesetzliche Grundlagen
- § 39 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gebühren/Kosten
5,10 EUR je Fahrzeug
Die Gebühr ist auch dann fällig, wenn zu einem Fahrzeug keine Halterauskunft (sog. Negativauskunft) erteilt werden kann.
Formulare/Anträge
Ordnungsamt | Kfz-Zulassung
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 781
03831 252 53 738
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr