Kfz-Umschreibung

Eine Umschreibung wird erforderlich beim Erwerb eines schon registrierten noch zugelassenen Kraftfahrzeuges.

Wird ein zugelassenes Fahrzeug veräußert, entstehen Pflichten für:

  • den Veräußerer unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde den Namen und die Anschrift des Erwerbers sowie die Fahrzeugdaten mitzuteilen. Weiterhin muss die Mitteilung die Bestätigung des Erwerbers enthalten, dass die Zulassungsbescheinigung und die Kennzeichen übergeben wurden.
  • den Erwerber unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) und bei Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk auch ein neues Kennzeichen zu beantragen.

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Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Erforderliche Unterlagen

  • SEPA-Lastschriftenmandat (Formular-Nr. 032021) – siehe Formularpool der Zollverwaltung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (= Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung, eVB-Nummer
  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung oder Gewerbeanmeldung
  • Nachweis über die gültige HU und AU
  • amtliche(s) Kennzeichen
  • Vollmacht, wenn ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde nicht möglich ist

Gebühren/Kosten

  • innerhalb des Zuständigkeitsbereiches: ab 25,00 EUR
  • von einem anderen Zuständigkeitsbereich ab 30,00 EUR
  • Anschriften und Namensänderung: ab 12,00 EUR

Die angegebenen Kosten sind Richtwerte und können gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) je nach Zulassungsvorgang abweichen.

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