Fahrerlaubnisverlängerung

zu den Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE

1. Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vor dem 31.12.1998 erteilt wurde:
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E ist unbefristet gültig. Die Fahrerlaubnis der Klassen C und CE (Klasse 2-alt) ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.

2. Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis, die nach dem 01.01.1999 erteilt wurde:
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Erfolgte die Erteilung nach dem 45. Lebensjahr, beträgt die Gültigkeit fünf Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D, D1E und DE ist fünf Jahre gültig.

Auf Antrag wird die Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse um fünf Jahre verlängert, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.

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Eine Terminreservierung kann rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erfolgen.
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zur Online-Terminvergabe

Gesetzliche Grundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • biometrisches Passbild
  • Alt-Führerschein/ EU-Führerschein
  • Zeugnis einer augenärztlichen Untersuchung
  • ärztliches Gutachten

Zusätzlich

Bei den Klassen D1, D, D1E und DE:

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung durch Vorlage eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens oder durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens; erstellt durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde

Gebühren/ Kosten

  • Verlängerung: 43,90 EUR
  • Direktversand: 4,28 EUR
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Abt. Verkehrsangelegenheiten
Führerscheinstelle
Anke Trense
Telefon
03831 253 741
Telefax
03831 252 53 741
Janine Lorenz
Telefon
03831 253 779
Telefax
03831 252 53 779
Hausanschrift
Hansestadt Stralsund
Ordnungsamt | Verkehrsangelegenheiten
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
Telefon
03831 253 745
Telefax
03831 252 53 722
Unsere Sprechzeiten
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8 – 12 Uhr
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