Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen führt, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden.
Die Erteilung der Erlaubnis setzt den zweijährigen Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B voraus. Soll die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung lediglich auf Krankenkraftwagen beschränkt sein, genügt der einjährige Besitz der allgemeinen Fahrerlaubnis der Klasse B.
Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beträgt 19 Jahre, wenn diese auf Krankenkraftwagen beschränkt bleiben soll. In den anderen Fällen beträgt das Mindestalter 21 Jahre.
Die Erlaubnis ist auf höchstens fünf Jahre befristet und kann jeweils um fünf Jahre verlängert werden.
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Gesetzliche Grundlagen
- Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- EU-Führerschein
- betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten
- Zeugnis einer augenärztlichen Untersuchung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Erste-Hilfe-Nachweis (nur bei der Erlaubnis für Krankenkraftwagen)
- Nachweis über die Ortskenntnis (nur bei der Erlaubnis für Taxi)
Wichtige Hinweise
Die Ortskenntnisprüfung findet jeweils am ersten Mittwoch des Monats um 13 Uhr im Ordnungsamt statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Gebühren/ Kosten
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 43,90 EUR
- Ortskenntnisprüfung: 50,00 EUR
03831 253 741
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ATrense@stralsund.de
Ordnungsamt | Verkehrsangelegenheiten
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Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
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8 – 12 Uhr