Gewerbeanzeige
Mit Ausnahme des Reisegewerbes ist jeder selbständige Gewerbetreibende anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob es sich um ein erlaubnisfreies oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt.
Die Gewerbeanzeige (An-, Um- und Abmeldung) dient dem Zweck, der Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.
Gleichzeitig gilt die Anzeige als steuerliche Anzeige nach § 138 Abs. 1 der Abgabenordnung.
Mögliche Anzeigepflichten auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.
Gesetzliche Grundlagen
- §§ 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO)
Die §§ 14 und 55 c GewO lassen andere Anzeigepflichten unberührt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Gewerbeanmeldung
- Vollmacht, wenn die Anzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet wir
Bei Anmeldung einer juristischen Person, z. B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG, sind Handelsregisterauszüge in Kopie, bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes ist die Handwerkskarte (Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer), bei Ausübung eines erlaubispflichtigen Gewerbe die Erlaubnis mitzubringen.
Gebühren/Kosten
- Anmeldung: 32,00 Euro
- Ummeldung: 27,00 Euro
- Abmeldung: gebührenfrei
03831 253 707
03831 252 53 707
gewerbe@stralsund.de
Ordnungsamt
Schillstraße 5 – 7
18439 Stralsund
03831 253 745
03831 252 53 722
ordnungsamt@stralsund.de
8 – 12 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
8 – 12 Uhr