Gestattung

Für bestimmte Erwerbshandlungen bedarf es einer gewerberechtlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis dient der Sicherstellung des Schutzes der Allgemeinheit oder eines bestimmten Personenkreises.

Die Behörde prüft die persönliche Zuverlässigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Gewerbetreibenden. Die Gestattung erlaubt den Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf.

Vor dem Ausüben dieser Tätigkeit ist eine Erlaubnis zu beantragen.

Gesetzliche Grundlagen

  • § 12 Gaststättengesetz (GastG)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Antrag auf Gestattung

Wichtige Hinweise

Voraussetzung ist die Vollständigkeit der Unterlagen.

Gebühren/Kosten

Die Gestattung kostet je Standort und abhängig von der Anzahl der Tage zwischen 50 Euro und 400 Euro.

Ansprechpartner
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Abt. Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
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Telefax
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Hausanschrift
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