Wohngeld
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringen Einkommen.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Mieterinnen oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers bekommen einen Mietzuschuss. Eigentümerinnen oder Eigentümer können für ihren selbst genutztem Wohnraum einen Lastenzuschuss beantragen.
Um zu prüfen ob Sie grundsätzlich einen Anspruch hätten, können Sie den Wohngeldrechner des Landes nutzen. Hinweis: Stralsund ist Mietstufe II.
Gesetzliche Grundlagen
Das Wohngeldgesetz (WoGG) regelt, wer unter welchen Voraussetzungen Wohngeld erhalten kann.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen beziehen, in denen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt sind, zum Beispiel
- Arbeitslosengeld II
- Sozialgeld nach dem SGB II
- Grundsicherung im Alter SGB XII
- Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
Das gilt auch für Personen, die miteinander in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Auch Studierende und Auszubildende, denen BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe zusteht, haben keinen Anspruch auf Wohngeld.
Den Antrag können Sie herunterladen (s.u.) oder telefonisch, schriftlich oder per Email bei uns anfordern.
Mietzuschuss oder Lastenzuschuss?
Wer kann einen Mietzuschuss erhalten?
- Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner/in eines Wohnheims (z. B. Altenheim)
- Inhaber/in eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer/in eines Mehrfamilienhauses oder Geschäftshauses, wenn er/sie in diesem Haus wohnt
- Eigentümer/in eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem er/sie wohnt, das Geschäftsräume in einem solchen Umfang enthält, dass es nicht mehr als Eigenheim angesehen werden kann
Wer kann einen Lastenzuschuss erhalten?
- Eigentümer/in eines Eigenheims, einer Eigentumswohnung, einer Kleinsiedlung
- Eigentümer/in einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle
- Inhaber/in eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
- Antrag auf Wohngeld
- Anlage Mietzuschuss als Mieter/in (Wohnung bzw. Zimmer)
- Anlage Lastenzuschuss als Eigentümer/in
- Nachweise zur Einkommensermittlung, vgl. Hinweisblatt Einkommensangabe
- Nachweise zur Ermittlung der Miete bzw. Belastung (z.B. Mietvertrag, Hausgeldabrechnung o.Ä.)
Amt für Schule und Sport | Abteilung für Soziale Angelegenheiten | Wohngeldstelle
Wiesenstraße 9
18437 Stralsund
03831 252 880
03831 252 52 710
wohngeld@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr