Baumschutz

In der Hansestadt Stralsund werden Gehölze unter bestimmten Voraussetzungen durch das Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern geschützt.
In den Hausgärten sind fünf Baumarten unter Schutz gestellt: Eiche, Linde, Buche, Platane und Ulme. Sträucher und Klettergehölze sind nicht geschützt.
Außerhalb von Hausgärten gilt ein Baum mit einem Stammumfang von 100 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über Gelände als gesetzlich geschützt. Dies gilt nicht für Bäume in Kleingartenanlagen. Diese sind ausnahmslos nicht geschützt.
Pappeln im bebauten Innenbereich fallen ebenfalls generell aus dem Schutzstatus heraus.
Der Alleenschutz gilt für Bäume innerhalb von einseitigen und beidseitigen Baumreihen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen ungeachtet von dessen Alter. Regelungen für Waldflächen und Bäume in denkmalgeschützten Parkanlagen finden sich im Landeswaldgesetz und im Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg- Vorpommern.

Bedarf es einer Ausnahmegenehmigung vom Großbaum- oder Alleenschutz, ist hierfür ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern- Rügen zu stellen.
Die Satzung der Hansestadt Stralsund zum Schutz des Gehölzbestandes (Baumschutzsatzung) vom 22. März 2004 wurde am 4. April 2019 aufgehoben und gilt seit dem 2. Juni 2019 nicht mehr.

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Abt. Planung und Denkmalpflege
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