Gebrauchsabnahme Fliegender Bauten
Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt wurde.
Gesetzliche Grundlagen
- Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Verwaltungsvorschrift über Ausführungsgenehmigungen für Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVV M-V)
- DIN EN 13814 Fliegende Bauten - und Anlagen für Veranstaltungsplätze und Vergnügungsparks
- DIN EN 13782 Fliegende Bauten – Zelte
- Muster-Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (M-FlBauR)
Erforderliche Unterlagen
- Prüfbuch des jeweiligen Fliegenden Baus
Wichtige Hinweise
Keiner Anzeige bei der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellortes bedürfen:
- Fliegende Bauten bis 5 m Höhe, die nicht dazu bestimmt sind von Besuchern betreten zu werden
- Zelte bis zu einer Grundfläche von 75m²
- Kinderfahrgeschäfte mit einer Geschwindigkeit von weniger als 1 m/s und weniger als 5 m Höhe
- Bühnen einschließlich Überdachungen mit einer Höhe bis zu 5 m, einer Grundfläche bis zu 100 m² und einer Fußbodenhöhe bis zu 1,50 m.
Stralsund befindet sich in der Windzone 3 mit örtlich höheren Windeinwirkungen, dem Prüfbuch muss zu entnehmen sein, dass der Fliegende Bau eine Zulassung für Windzone 3 – Küste aufweist.
Gebrauchsabnahmen können nur in Ausnahmefällen und nach rechtzeitiger Terminvereinbarung an Wochenenden stattfinden. Regelfall Montag bis Donnerstag ganztags, Freitags nur vormittags.
Formulare
- vollständig ausgefüllte Anzeige zur Gebrauchsabnahme
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Kosten/Gebühren
Gebühren ergeben sich gemäß:
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht Nr. 5.2 des Gebührenverzeichnis (BauGebVO M-V)
03831 252 845
03831 252 52 623
TGerhardt@stralsund.de
Amt für Planung und Bau | Abteilung Bauaufsicht
Badenstraße 17
18439 Stralsund
03831 252 623
03831 252 52 623
bauaufsicht@stralsund.de
Postfach 2145
18408 Stralsund
8 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr