Bundestagswahl am 23. Februar 2025

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Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens drei Monaten eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und in das Wählerverzeichnis der Hansestadt Stralsund eingetragen sind.

Von Amts wegen werden in das Wählerverzeichnis der Hansestadt Stralsund alle Wahlberechtigten eingetragen, die am 12.01.2025 in der Meldebehörde der Hansestadt Stralsund gemeldet sind. Wer im Zeitraum vom 13.01.2025 bis zum 02.02.2025 seinen Wohnort nach Stralsund verlegt und sich bei der Meldebehörde anmeldet, wird nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. 

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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Für die Bundestagswahl werden ca. 350 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Mitarbeit in den Wahlvorständen zur gesucht. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus acht Personen (Wahlvorsteher, Schriftführer, je ein Stellvertreter und vier Beisitzer). Gemeinsam sorgen Sie am Wahltag in den Wahlräumen für den ordnungsgemäßen Ablauf der Stimmabgabe und am Abend für die korrekte und zügige Ermittlung des Wahlergebnisses. Die Mitglieder der Wahlvorstände erhalten dafür eine nach Funktionen gestaffelte Aufwandsentschädigung. Für die Einweisung in die Aufgaben der Wahlvorstände werden Schulungen und Schulungsmaterial angeboten.

Wichtigste Voraussetzung für diese Tätigkeit ist, dass die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer selbst wahlberechtigt sind, d. h. zur Bundestagswahl mindestens 18 Jahre alt sind, und die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Anmeldungen können hier erfolgen: www.stralsund.de/wahlhelferanmeldung. Wer Fragen hat, meldet sich einfach per E-Mail an wahlen@stralsund.de oder ruft das Wahlbüro direkt unter Telefon 03831 252 450 an.  

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Informationen zur Briefwahl

Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Wahlscheinanträge müssen bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, gestellt werden. Nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann der Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Bitte nutzen Sie zur Antragstellung (ab 13.01.2025) das Service-Portal OpenR@thaus der Hansestadt Stralsund.

Es besteht voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 die Möglichkeit, nach Terminvereinbarung persönlich zur Antragstellung in der Gemeindewahlbehörde (Briefwahlbüro) zu erscheinen, die Briefwahlunterlagen in Empfang zu nehmen und auch gleich an Ort und Stelle zu wählen. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, Alter Markt. Sollten Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, vereinbaren Sie bitte online oder unter der Telefonnummer 03831 252 444 einen Termin.

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